Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von jedem Menschen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können.
  Barrierefreiheit heißt also, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. 
  Konkret bedeutet Barrierefreiheit, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe ins Rathaus führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können.
  Außerdem muss bei der Definition auch die digitale Barrierefreiheit mitgedacht werden. Das bedeutet, Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. 
     
Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen. Und was Menschen mit Lernschwierigkeiten benötigen – nämlich Texte in Leichter Sprache oder mit Bebilderungen – nutzt auch vielen anderen: Menschen, die wenig Deutsch sprechen, die nicht oder kaum lesen können oder sich an einem Ort nicht auskennen.

 

 

2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die darauf zielt, vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehört auch in vollem Umfang Zugänglichkeit, Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung. 

Im selben Jahr hat der Europarat den „Aktionsplan des Europarates zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft“ mit dem Ziel veröffentlicht, Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte der Fürsorge wahrzunehmen, sondern als gleichwertige und teilhabeberechtigte Bürgerinnen und Bürger.

Damit hat ein grundlegendes Umdenken begonnen, das dazu führt, Menschen mit Einschränkungen nicht primär Sonderbehandlungen zuteil werden zu lassen, sondern Angebote zu schaffen, die FÜR ALLE nutzbar und zugänglich sind, unabhängig davon, ob Menschen besondere Zugangsbedürfnisse haben oder nicht.

Dieses Umdenken bezieht sich auch auf den Freizeit- und Tourismusbereich. Der Tourismus ist dabei ein soziales Gut ersten Ranges, das für alle Bürger erreichbar sein muss, ohne Bevölkerungsgruppen auszuschließen, ganz gleich, welche persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Umstände dabei eine Rolle spielen.  
Nachdem die Europäische Union 2011 zur 97. Vertragspartei der UN-Behindertenrechtskovention wurde, hat sie Programme entwickelt, um bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Einschränkungen zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, dass Behinderte ihr Recht, ihre Freizeit zu genießen und Reisen ohne Einschränkungen auch wirklich ausüben können.